Brief / E-Mail
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ggf.

steht für gegebenenfalls · auf Deutsch: gegebenenfalls

Was bedeutet ggf.?

ggf. steht für "gegebenenfalls" und bedeutet "falls nötig", "im Bedarfsfall" oder "eventuell". Wird in Briefen, Verträgen und Behördenschreiben sehr häufig verwendet, um Bedingungen anzudeuten ohne sie auszubuchstabieren. "Bitte ggf. ergänzen" heißt "ergänze nur, wenn es notwendig ist". Die Abkürzung ist im Geschäftsverkehr universell verständlich und gilt als angemessen formell. In informellen Chats würde man "evtl." oder "wenn nötig" verwenden.

Herkunft

Standardabkürzung nach DIN 5008 und Duden. Seit dem späten 19. Jahrhundert in der deutschen Verwaltungs- und Geschäftssprache etabliert.

📌 Wann passend?

Formell bis halbformell — Geschäftsbriefe, Verträge, Behördenschreiben, formelle E-Mails. In Chats unüblich.

Beispiele

Bitte ggf. ergänzen

Standard-Bitte im Brief

Termine sind ggf. anzupassen

Vertragsklausel

ggf. weitere Unterlagen einreichen

Behördenschreiben

Passende Emojis

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Verwandte Abkürzungen

vorauss. voraussichtlich v.a. vor allem u.a. unter anderem z.H. zu Händen